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Sozialfond

Sozialfond

beschlossen durch den erweiterten Vorstand der IPA Zillertal,am 22. November 2001

Die IPA Zillertal setzt sich hiermit das Ziel, einen Fond einzurichten, der ausschließlich sozialen Zwecken dient.

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Artikel 1)   Name

Sozialfond der International Police Association, Verbindungsstelle Zillertal.

 

Artikel 2)   Mittelaufbringung

Der Sozialfond der IPA Verbindungsstelle Zillertal wird durch einen bestimmten Anteil der eingezahlten Mitgliedsbeiträge, durch besondere Aktivitäten der IPA Zillertal, durch Aktivitäten einzelner IPA Mitglieder, durch Spenden, durch Subventionen und durch sonstige Zuwendungen finanziert.

Die IPA Zillertal verpflichtet sich, jährlich einen ½ Euro (= ca. ATS 6,88.-) pro zahlendes IPA-Mitglied in den Fond einzuzahlen. Dieser Betrag ist bis zum 31. 03. jeden Jahres auf dem eigens eingerichteten Sparbuch des Sozialfonds einzuzahlen.

Die Höhe des Anteiles des Mitgliedsbeitrages für den Sozialfond ist bei jeder Neuwahl des Vorstandes der IPA Verbindungsstelle Zillertal (alle drei Jahre) neu festzusetzen.

Artikel 3)   Verwaltung der Fondgelder

Die Fondgelder werden vom gewählten Kassier der IPA Verbindungsstelle Zillertal in Form eines Ein- und Ausgangsbuches geführt und bei einem, vom erweiterten Vorstand zu bestimmenden Geldinstitut, möglichst wirtschaftlich, in einem täglich fälligen Sparbuch angelegt.

Artikel 4)   Verwendung der Fondgelder

Die Mittel des Sozialfonds sind ausschließlich in sozialen Härtefällen zur schnellen Hilfestellung von betroffenen Mitgliedern der IPA Verbindungsstelle Zillertal einzusetzen.

In besonderen Härtefällen können auch Mitglieder anderer IPA Verbindungsstellen finanziell unterstützt werden.

Unterstützungen von Hilfsorganisationen sind ausschließlich für den Bezirk Schwaz vorgesehen und sollen vorwiegend durch Bereitstellung von wichtigen medizinischen Geräten oder dergleichen getätigt werden.

Artikel 5)   Kriterien  zur Ausschüttung der Fondgelder

Die Ausschüttung der Mittel des Sozialfonds der IPA Verbindungsstelle Zillertal erfolgt ausschließlich durch die schriftliche Einbringen eines begründeten Antrages durch ein Vereinsmitglied. Der erweiterte Vorstand der IPA Zillertal prüft diesen Antrag und genehmigt gegebenenfalls diesen Antrag mit einem einstimmigen Beschluss.

 

Artikel 6)   Kontrollorgane

Die finanzielle Gebarung der Fondgelder wird durch den Kassier der IPA Verbindungsstelle vor jeder Jahreshauptversammlung den Kassaprüfern zur Überprüfung vorgelegt.

Strass i Z, am   22. November 2001

Gezeichnet: Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes der IPA Verbindungsstelle Zillertal:

Johannes Fiechtl (Obmann)
Michael Eberharter (Obmann-Stv)
Wolfgang Stattmann (Kassier)
Harald Mayer (Schriftführer)
Toni Pramstrahler
Erwin Windisch
Wolfgang Penz
Johannes Steiner
Helmut Kreiner